Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren, während der Bauzeit vor Schäden die unvorhersehbar sind.  Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt ( z.B. Hochwasser oder Sturm).

Weshalb ist eine Bauleistungsversicherung
so wichtig?

Schäden durch Vandalismus, höhere Gewalt, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahr-
lässigkeit und ähnliches belaufen sich oft auf
mehrere tausend Euro die Sie aufbringen oder andernfalls den Traum vom Eigenheim abbrechen müssten. Die Bauleistungsversicherung sichert dies alles ab, sodass Ihrem Wunsch vom Eigenheim nichts mehr im Wege steht.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Versicherte Kosten

Viele Versicherer bieten zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme Entschädigungsgrenzen an. Mit diesen sollen zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. Aufräumarbeiten, Eil- und Expressfrachten abgedeckt werden.

Schadensuchkosten

Hierbei sind die Kosten für die Sache der Schadensursache durch einen Handwerker / Spezialisten abgedeckt. Dies muss gesondert vereinbart werden.

Diebstahlrisiko

Für Fremde sind stellenweise hochwertige Gebäudebestandteile ( z.B. Heizkörper ) während der Bauphase leicht zugänglich. Gebäudebestandteile die fest mit dem Gebäude verbunden sind versichert. Manche Versicherer leisten auch für Bauteile die vorübergehend abgebaut wurden.

Glasbruchrisiko

Manche Versicherer bieten für den Zeitraum während der Bauphase den Einschluss von Glasbruch an.

Baugrund und Baumassen

In der Regel sind Kosten für den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben bei einem Bauvorhaben nicht berücksichtigt, da hierfür der Aushub genutzt wird. Diese Kostenposition schließen manche Versicherer jedoch mit unterschiedlichen Maximalentschädigungen ein.

Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe

Da bei der Planung des Gebäudes mit einem unproblematischen und planmäßigen Bau gerechnet wird, sind nach einem Schaden ( z.B. einem Starkregen mit Erdrutsch ) häufig Hilfsbauten nötig.

Nachhaftung

Es kann vorkommen, dass Schäden, die Ihre Ursache während der Bauphase hatten erst nach Ende des Versicherungsschutzes bemerkt werden. In der Regel übernehmen die Versicherer auch diese Schäden. Folgeschäden sind jedoch nicht abgedeckt.

Gewässergefährdung

Durch das Ansteigen des Grundwassers oder Wassereinbrüche bei einem Nachbarn können Schäden am versicherten Gebäude entstehen ( z.B. Bei einem Unwetter stürzen Gebäudeteile ein und verstopfen die Abwasserkanäle ). Kommt es aufgrund dieses Ereignisses zu einem Wasserbruch beim Nachbarn, so ist der entstandene Schaden bei einigen Versicherungen versicherbar.

Altbauten gegen Sachschäden TK 5180

Sachschäden an Altbauten infolge Schadens an Neubauleistungen durch Leitungswasser, Sturm / Hagel. Auch Schäden am Altbau, bei Um- oder Altbau können versichert werden. In dieser Klausel werden Schäden durch Leitungswasser oder Sturm / Hagel versichert.

Altbauten gegen Sachschäden TK 5181

Sachschäden an Altbauten durch unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen / Zerstörungen. Altbau ist in vielen Fällen ein großer Bestandteil des Anbaus und somit im direkten Bereich der Baustelle. Dadurch ist die Gefahr durch unvorhersehbare Beschädigungen ( z.B. durch herunterfallendes Werkzeug oder durch Arbeitsmaschinen ) relativ hoch.

Mitversicherung von Altbauten

Mitversicherung von Atbauten gegen Einsturz. Während des Anbaus kann es zu einer Veränderung der Bodenbeschaffenheit ( z.B. durch Betonarbeiten, Ausschachtungen usw. ) oder zu einer fehlerhaften Annahme der Statik kommen. Dadurch ist die Gefahr eines Einsturzes gegeben. Mit dieser Klausel ist dieses Risiko mitversichert.

Feuerrisiko

Schäden durch Feuer können über die Bauleistung mitversichert werden. Eine Alternative bietet die feuerrohbauversicherung.

Verzicht auf Rückgriff

Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmer. Beim Bau haften Subunternehmer für die Schäden die sie verursachen. Bei dieser Klausel verzichtet der Bauleistungsversicherer auf die Regressmöglichkeit zu Gunsten des Subunternehmers.

Versehensklausel

Es kann vorkommen das Gefahrerhöhungen nicht angezeigt werden oder vertragliche Obliegenheiten nicht beachtet werden. Geschieht dies versehentlich, gestehen die Versicherer dem Versicherungsnehmer eine gewisse Unerfahrenheit zu, somit bleibt ob dieser Verfehlungen dennoch ein Versicherungsschutz bestehen.

Gefahrenerhöhung

Unter einer Gefahrenerhöhung versteht man ( z.B. Baumaßnahmen )

Repräsentantenklausel

Da außer dem Versicherungsnehmer auch dessen Repräsentanten für die Einhaltung von Obliegenheiten verantwortlich sind, muss dieser sich also auf das richtige Verhalten anderer Personen verlassen, da sonst im Schadensfall Probleme wegen einer Obliegenheitsverletzung ( z.B. unverzügliche Schadensmeldung ) auftreten können. Die Repräsentantenklausel stellt sicher, dass nur bestimmte Personen als Repräsentanten zählen.