Eine KFZ - Haftpflichtversicherung ist der für
( zulassungsfähige Fahrzeuge ) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung
( Pflichtversicherung ) welcher Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind ( durch die Gefährdungshaftung oder das Verschulden) .
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind
versichert. Wenn ein Autofahrer einem anderen Fahrzeug beispielsweise die Vorfahrt nimmt und sich dessen Fahrer bei dem Aufprall verletzt, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen sowie für die Reparatur des beschädigten Autos und leistet einen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeuges.
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