Eine Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung
und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben
( versicherte Gefahren ).
Wer sich den Traum vom eigenen Heim im Grünen erfüllt hat, möchte sich dies natürlich auch so lang wie möglich bewahren. In den letzten Jahren fegten Winterstürme immer häufiger und immer stärker über Mitteleuropa hinweg, da kann schnell ein böses Erwachen drohen. Gerade wenn der Orkan nicht nur den Garten verwüstet, Bäume entwurzelt und die festgemachten Terassenmöbel in Nachbars Garten gepustet hat, sondern auch, wenn er Teile des Daches abgedeckt hat. Der gleichzeitige Schauer durchfeuchtet zuerst die Wärmedämmung und dringt dann in den Dachboden ein. Vor dem finanziellen Ruin infolge einer aufwendigen Sanierung schützt die Wohngebäudeversicherung.
Unterversicherungsverzicht
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächliche Summe der Haushaltsgegenstände. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten Versicherer jedoch auf eine Prüfung der Unterversicherung um eine Fehleinschätzung der Versicherungssumme zu vermeiden.
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfalls kann der Versicherer die Leistung verkürzen oder ganz verweigern z.B. wenn Sie wegen eines Telefonates vergessen Ihr Badewasser abzustellen.
Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
Verletzt der Versicherungsnehmer die im Vertrag ausgemachten Obliegenheiten ( z.B. Anzeigepflicht: wenn ein Gerüst am Haus installiert wird oder die polizeilichen Anzeigen eines Einbruches) so kann der Versicherer die Leistung verweigern oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden ( z.B. Diebstahl, Vandalismus u.s.w.) wobei Ihr Hausrat beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, so kommt hier der Versicherer dafür auf wenn Sie diese Straftat polizeilich zur Anzeige gebracht haben.
Schäden durch Graffiti
Hierbei übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung.
Unbenannte Gefahren
Hier sind Schäden abgesichert die man weder vorhersehen kann noch muss z.B. Sturm, Hagel und Elementarschäden. Nicht abgesichert sind z.B. Abnutzung, Verfall und Maßnahmen der Staatsgewalt.
Mietausfall
Nach einem Schaden sind vermietete Wohnungen oft eine zeitlang nicht bewohnabr. Der Mieter bezahlt bis zur Behebung der Schadensursache ( z.B. Feuer oder Sturm ) keine Miete. Diese übernimmt hier die Versicherung.
Neuwerterstattung
In der Regel erfolgt beim Wiederaufbau des zerstörten Hauses z.B. nach einem Feuer, die Erstattung des Neuwertes. Soll hingegen das Haus nicht wieder aufgebaut werden, erfolgt nur die Erstattung des Zeitwertes. Mit dieser Vertragsklausel zahlt die Versicherung auch ohne Wiederaufbau den Neuwert.
Kosten für Hotelunterbringung
Sollte Ihre Wohnung aufgrund eines Schadens nicht mehr bewohnbar sein ( z.B. durch einen Einbruch, einen Sturm oder einen Brand ) so übernimmt der Versicherer die Kosten für eine Hotelunterbringung.
Aufräumungs-, Abbruchs-, Bewegungs- und Schutzkosten
Hierunter fallen die Kosten die z.B. nach einem Brand entstehen ( Aufräumungs-, und Abbruchskosten oder die Entsorgung des Schuttes ). Desweiteren sind Bewegungs- und Schutzkosten ( z.B. Demontage eines Waschbeckens um ein Rohr zu reparieren ) im Versicherungsschutz enthalten.
Aufräumungskosten
Hier können Sie die Aufräumungskosten in Ihrem Garten, die durch einen Sturm entwurzelt werden, versichern. Wenn ein Baum Ihr Haus beschädigt ist dies schon in der Sturmversicherung abgedeckt.
Rohrverstopfung
Hier sind die Kosten für die notwenige Beseitigung der Rohrverstopfung abgedeckt.
Wasserverlust infolge eines Rohrbruches
Die verursachten Kosten infolge eines Rohrbruches durch das entwichene Wasser sind hier abgedeckt.
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
Ableitungsrohre die sich innerhalb des Gebäudes befinden sind versichert.
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstückes
Für Schäden ( durch einem auf Ihrem Grundtsück entstandenen Rohrbruches ) außerhalb Ihres Grundstückes tragen Sie die Verantwortung und haften für etvaige Schäden.
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes
Zuleitungsrohre innerhalb des Grundstückes sind mitversichert. Für Schäden durch einen auf Ihrem Grumdstück entstandenen Rohrbruches, außerhalb Ihres Grundstückes tragen Sie die verantworung und haften für etvaige Schäden.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung ist eine vertraglich festgelegte Summe die man im Schadensfall selbst zu tragen hat.
Leitung ohne Rückstauklappe
Schäden die aufgrund eines Rückstaues ohne funktionsfähige Rückstauklappe entstehen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Leitung Hochwasser / Überschwemmung
Schäden durch Hochwasser / Überschwemmung ( z.B. Trocknungsabreiten am Haus ) werden nicht von allen Versicherungen abgedeckt.
Frostbedingte Schäden an Amaturen
Bei Einschluss dieser Klausel deckt die Versicherung Schäden durch Frost ( z.B. zerstörter Außenwasserhähne ) ab.
Nässeschäden
Bei Einschluss dieser Klausel leistet der Versicherer Entschädigung bei Schäden die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser zerstört, beschädigt oder abhanden kommen. Hierunter fällt Leitungswasser, Wasserdampf, Öl, Kühl- und Kältemittel, Sole.
Kunststoffscheiben
Bruchschäden an Kunststoffscheiben sind hier versichert, jedoch einfache Hohlgläser ( z.B. Trinkgläser) sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Glasbausteine
Diese müssen über die Glasversicherung abgesichert werden oder über die Hausratversicherung.