Au-Pair-Versicherung für Gastfamilien

Was ist eine Au-Pair-Versicherung für Gastfamilien?

Die Au-Pair-Versicherung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben, da ohne diese Versicherung kein Au-Pair in Deutschland aufgenommen werden kann.

Weshalb ist eine Au-Pair-Versicherung so wichtig?

Eine Au-Pair-Versicherung für Gastfamilien leistet wenn der Au-Pair plötzlich krank wird, einen Unfall erleidet, ausversehen etwas in Ihrem Haushalt zerstört oder gar aufgrund Straffälligkeit abgeschoben werden muss. Hierbei deckt die Au-Pair-Versicherung die zu tragenden Kosten ab.

Die Au-Pair-Versicherung ist in 5 verschiedene Bausteine gegliedert

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflicht
  • Haftpflichtversicherung für Au-pair Tätigkeiten
  • Abschiebekostenversicherung

Gastfamilie werden

Jedes Jahr verschlägt es circa 10.000 Au-Pairs nach Deutschland. Seit Jahren jedoch gibt es mehr Bewerber als Gastfamilien. Wenn Sie selbst mit dem Gedanken spielen ein(en) Au-Pair in Ihrer Familie aufzunehmen, sollten Sie sich ausreichend absichern. Genauso sollten Sie zunächst einen Blick auf die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit werfen.

Eigenes Zimmer
Da auch ein Au-Pair seine Privatsphäre und eine Rückzugsmöglichkeit benötigt, ist ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen.

Teilnahme am Familienalltag
Im Vordergund stehen ganz klar das Kennenlernen deutscher Sitten und Gebräuche, sowie das Erlernen der deutschen Sprache. Ein Au-Pair sollte als Gast in Ihrer Familie aufgenommen werden und auch zusammen mit Ihnen am Esstisch sitzen. Ein Au-Pair ist kein Ersatz für eine Putzfrau oder gar eine Haushaltshilfe! Bei Ausflügen oder anderen Familienaktivitäten sollte Er / Sie als Familienmitglied auf Zeit miteinbezogen werden.

Au-Pair-Vertrag abschließen
Trotz der großen Familiennähe und des besonderen Beschäftigungsverhältnisses, sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass es sich trotz allem um ein Beschäftigungsverhältnis handelt. Wie bei jedem Vertrag muss alles schriftlich festgehalten werden. Der Vertrag sollte die Dauer der Au-Pair-Beschäftigung, den Beginn, die Höhe des monatlichen Taschengelds und die Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen oder Ähnlichem enthalten. Jede Au-Pair-Agentur bietet in der Regel einen Mustervertrag zum Download an.

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Die Au-Pair-Krankenversicherung sollte sich vom Umfang und der Leistung her an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Bei schwerer Erkrankung deckt sie nicht nur die ambulante und stationäre Behandlung ab, sondern auch den Rücktransport. Genauso sind Schwangerschaft und Geburt im Versicherungsschutz enthalten. Bei jedem zugelassenen Arzt können diese Behandlungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten liegt je nach gewähltem Versicherungstarif zwischen 1,8 fachen und 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Zum Vergleich: Ärzte können ohne schriftliche Begründung bei einem gesetzlich Versicherten bis zum Regelhöchstsatz, also 2,3 fachen Satz abrechnen. Daher sollte Ihre Absicherung für den Au-Pair mindestens ebenso diesen Erstattungssatz berücksichtigen, da sonst Restkosten bleiben können.

Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird ebenso vorgeschrieben. Sie beinhaltet Kapitalzahlungen bei unfallbedingt eingetretener Invalidität oder Tod. Hinsichtlich der Absicherungshöhe gibt es allerdings keine Vorschriften, darum stellen Anbieter meist feste Pakete mit unterschiedlichen Versicherungssummen zur Auswahl.

Privathaftpflicht & Haftpflichtversicherung für Au-Pair-Tätigkeiten
Bei speziellen Au-Pair-Tarifen werden beide Bereiche abgedeckt. Im Vordergrund stehen Schäden, die Ihr Au-Pair als Gehilfe Ihres Haushaltes im Rahmen seine Tätigkeit für Ihre Familie verursacht, aber auch Schäden die Ihnen als Gastfamilie zugefügt werden. In der Regel sind die Au-Pair-Lösungen zur Haftpflichtversicherung als Lückenschluss für eine eventuell bereits bestehende Absicherung gedacht. Es kann abhängig von Anbieter und Tarif möglich sein, dass ihr Au-Pair im Rahmen Ihrer eigenen Privathaftpflicht mitversichert ist oder das Ihr Au-Pair im Heimatland selbst eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Au-Pair-Tarif springt dann bei Schäden ein, die die eigene Haftpflichtversicherung nicht abdeckt. Schäden an beweglichen Gegenständen der Gastfamilie ( z.B. Mobiliar, Haushaltsgeräte ) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei vielen Anbietern jedoch sind Schäden, die an Wohnräumen verursacht werden versicherbar. Einen perfekten Rundum-Schutz gibt es nicht, jedoch aber Schutz vor großen, existenzbedrohenden Schäden problemlos.

Abschiebekostenversicherung
Bei den meisten Ausländerbehörden muss zur Erteilung eines Visums eine Verpflichtungserklärung von den Gasteltern, dass diese falls notwendig, für die Kosten einer Abschiebung aufkommen, unterschrieben werden. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr Au-Pair straffällig wird oder am Ende des geplanten Aufenthaltes, wenn das Visum abgelaufen ist, in die Illegalität abtaucht und erst nach Jahren aufgegriffen wird . Der Versicherungsschutz der Abschiebekostenversicherung läuft ebenfalls spätestens mit dem Visum ab, insofern gibt es keine Möglichkeit sich gegen solch einen Fall abzusichern, der ganz sicher eine absolute Ausnahme darstellt. Die Kosten können je nach Heimatland zwischen 600,00 € und ein mehreren tausend Euro liegen. Je nach abgeschlossenem Tarif, kommt die Abschiebekostenversicherung, gegebenenfalls nach Abzug einer Selbstbeteiligung in Höhe der vereinbarten Entschädigungssumme bei einer Abschiebung auf. Bei einem Großteil der Anbieter wird die Abschiebekostenversicherung formal an eine Haftpflichtversicherung angehängt.

Nicht vergessen die KFZ – Versicherung!

Während ihres Aufenthaltes dürfen Au-Pairs in der Regel eines der Familienautos für Fahrten nutzen ( z.B. zum Sprachkurs). Hier ist es wichtig, diesen zusätzlichen Fahrer bei der KFZ-Versicherung des betroffenen Fahrzeuges anzuzeigen, da sonst Ihr Versicherungsschutz gefährdet wird im Schadenfall.