IT - Unternehmensversicherung

 

IT Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist eine IT - Unternehmensversicherung?

Eine IT - Unternehmensversicherung deckt Schäden ab die aufgrund z.B eines Versehens oder Persönlichkeitsrechtsverletzung entstehen. Diese können je nach Schaden schnell die Millionenhöhe erreichen.

Weshalb ist eine IT-Unternehmensversicherung so wichtig?

Gerade für IT - Unternehmen ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung notwendig, da schon der kleinste Fehler im Umgang mit Daten nachhaltige Auswirkungen haben kann. Sie müssen in der Regel mit Ihrem gesamten Vermögen haften, da SIe als IT-Spezialist ein branchenspezifisches Risiko haben.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Versicherungsumfang

  • Umsatzausfälle, Erfüllungsfolgekosten
  • Eigenschäden bei Hackerangriff auf die Website
  • Datenschutz- u. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Aufwendungen nach fehlgeschlagener Software-Installation
  • Keine Unterscheidung in Vermögens-, Datenlösch-, Sach- oder Personenschäden
  • Verletzung von gewerbl. Schutz- u. Urheberrechten außerhalb USA
  • Ansprüche aus Verzug, Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • Keine Sublimts in der BHV
  • Versehensklausel
  • u.v.m.

Deckungsinhalte:

  • Ersatz der Reparaturkosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe
  • gesetzliche und vertragliche Leistungspflichten, wie z. B. entgangener Gewinn & vergebliche Aufwendungen
  • alle unmittelbare und mittelbare Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung)
  • Haftpflichtansprüche die aufgrund von Programmierungs-, Implementierungs- und Beratungsfehlern entstehen
  • Eigenschadenversicherung für vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers bei Rücktritt des Auftraggebers bis 250.000 €
  • Vertrauensschadenelement bei Diebstahl, Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter bis 250.000 €
  • Kosten strafrechtlicher Verteidigung, wenn der strafrechtliche Vorwurf einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte bis 250.000 €
  • Nichterfüllung vertraglicher Pflichten wie z.B.:
  • Schäden durch verzögerte Leistungserbringung
  • verschuldensunabhängige Haftung bei Abweichen von vereinbarten Beschaffenheiten (z. B. im Rahmen von Service Level Agreements und Dauerschuldverhältnissen
  • Obhutsschadenklausel
  • Vorumsätze max. 1 Jahr vor Beginn
  • Ansprüche d. Versicherten untereinander
  • Auslösen von Fehlalarm bis 5.000 €
  • AGG-Ansprüche bis 100.000 €
  • bis 100.000 € (2-fach) für Re-Implementierungskosten
  • USV - Zusatzbaustein 1 analog Ökoprotect (VSU bis max. 3 Mio. €/2.500 € SB)
  • u.v.a