Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Ein Rechtsstreit kann schnell entstehen und
die hierfür aufzubringenden Kosten die Existenzgrenze weit übersteigen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung so wichtig?

Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teurer werden, hierbei ist es egal ob Sie der Kläger oder Beklagte sind. Hier übernimmt die Rechtsschutz z. B. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts ( im
Falle des Unterliegens ), Gutachterkosten, Sachverständigenkosten, Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder sowie Strafkaution ( im Ausland ).

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Deckungssumme

Da ein Rechtsstreit sehr teuer werden kann, sollte unbedingt auf eine hohe Deckungssumme im Versicherungsschutz geachtet werden. Den die Versicherung zahlt maximal die im Vertrag festgelegte Deckungssumme.

Strafkaution

Der Versicherer übernimmt, für den Versicherungsnehmer und andere mitversicherte Personen, die im Vertrag festgelegte Höhe der Kaution ( z.B. bei Untersuchungshaft ). Wenn jedoch die versicherte Person die Kaution verfallen lässt ( z.B. durch Nichterscheinen zur Verhandlung) muss diese die Kaution zurückbezahlen.

Selbstbeteiligung

Wird eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart so wirkt sich dies positiv auf Ihre Prämien aus.

Sperrfrist

Der Versicherer ist erst nach Ablauf der im Vertrag festgehaltenen „Sperrfrist“ zur Leistung verpflichtet.

Geltungsbereich

Diesen können Sie genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen lassen. Die maximale Deckungssumme kann je nach Land varieren.

Mitversicherte Personen

Solange eine häusliche Gemeinschaft besteht, sind Ehe- / Lebenspartner, unverheiratete, minderjährige Kinder ( ebenso Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und volljährige Kinder in Schul- oder Berufsausbildung mit versichert.

Versicherte Rechtsgebiete

Je nach Wunsch des Versicherungsnehmers, kann dieser die gewünschten Rechtsgebiete selbst zusammenstellen. z.B Verkehrsrechtschutz, Haus- und Grundstückrechtschutz etc.

Risikoausschlüße

Es ist leider nicht möglich für alle Rechtsbereiche Versicherungsschuttz bieten zu könenn, da der Beitrag der Rechtschutzversicherung sonst nicht bezahlbar wäre. Welche Rechtsbereiche in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind kann von Versicherer zu Versicherer varieren.

Deckungszusage

Die Deckungszusage erhalten Sie grundsätzlich nur dann, wenn nach der Schilderung des Falles, eine Aussicht auf Erfolg besteht. Vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt, sollten Sie erst eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einholen, da es sonst sein kann, dass Sie auf den Kosten selbst sitzen bleiben.

Gerichtliche Kosten

Preiswerte Tarife leisten meist erst wenn eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die außergerichtlichen Kosten für den Anwalt müssen dann von Ihnen getragen werden.

Beratungsrechtschutz

Es kann auch nur die reine Erstberatung versichert sein. Da Sie dann selbst für alle weiteren Kosten ( außergerichtlich & gerichtlich) aufkommen müssen, entfällt meist die Selbstbeteiligung.

Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit

Treten rechtliche Streitigkeiten während der Vertragslaufzeit aus, so überprüfen viele Versicherer ab welchem Zeitpunkt der Fall begann um zu sehen ob der Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann ( z.B. Beim Kauf oder bei Bemerken des Problems) Viele Versicherer verzichten auf die Überprüfung wenn Ihr Vertrag länger als 5 Jahre besteht.

Mediation

Um einen Rechtstreit zu vermeiden wird versucht bei einem außergerichtlichen Mediationsverfahren eine Schlichtung zu erzielen. Dies erfolgt meist mit Hilfe eines Mediators (oft ein Anwalt) welcher bemüht ist eine Lösung zu erarbeiten.

Erweiterungen

Erweiterter Strafrechtschutz

Der Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz für alle strafrechtlichen Probleme ( auch der Vorwurf einer Straftat ) an, solange diese nicht vorsätzlich begangen worden ist ( z.B. Mord oder Bankraub )

Erweiterter Beratungsrechtschutz

Bis zu einer vereinbarten Obergrenze übernimmt die Versicherung die Kosten, auch wenn es über die Beratung hinausgeht.