Eine Privathaftpflicht kommt für Sach-, Personen- und Vermögenschäden die durch den Versicherungs-
nehmer oder dessen Kinder verursacht werden, auf. ( z,B. Das Kleinkind spielt mit dem Ball und trifft ein Fenster.)
Ein Schaden ist vorallem bei minderjährigen KIndern schnell passiert. Auch kleinere Schäden können schnell eine hohe Forderung nach sich ziehen. Hier springt
Ihre Privathaftpflichtversicherung ein und kommt für die Kosten auf, die SIe sonst aus eigener Tasche bezahlen müssten.
Mitversicherte Personen
Ehe- / Lebenspartner, unverheiratet, minderjährige Kinder ebenso volljährige Kinder in der Schulausbildung, einer direkt anschließenden Berufsausbildung oder im Studium sind mitversichert. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der häuslichen Gemeinschaft.
Schäden durch deliktsunfähige Kinder / Erwachsene
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres und deliktsunfähige Erwachsene ( dies ist der Fall wenn z.B. eine geistige Beeinträchtigung, egal ob alters- oder krankheitsbedingt vorliegt ) können nicht selbst haftbar gemacht werden. Das bedeutet, solange keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hier greift die „moralische Verpflichtung“ ein damit z.B Freunde, oder Nachbarn nicht auf dem Schaden selbst sitzen bleiben.
Forderungsausfalldeckung
Sollte Ihnen ein Schaden entstehen und der Schadensverusachende nicht in der Lage sein diesen zu begleichen, z.B. aufgrund mangelnder Liquidität so kann Ihre Versicherung einspringen. Voraussetzung hierfür ist oftmals die Erwirkung eines rechtkräftigen Titels.
Auslandsaufenthalte
Hinsichtlich der Dauer und des Geltungsbereiches ( USA, Europa, weltweit) wird je nach Versicherer unterschieden.
Gefälligkeitshandlungen
Entsteht bei einer Gefälligkeit ( z.B. Beim Umzug eines Freundes helfen) ein Schaden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, jedoch bieten immer mehr Versicherungen dies an.
Konditionsdifferenzdeckung
Schließt man einen neuen Vertrag während eines laufenden Vertrages ab, so genießt man ab dem Tag der Antragsstellung die Vorteile des neuen Vertrages. Bsp: Macht man einen Schaden geltend der die Deckungssumme des alten Vertrages übersteigt, jedoch vom neuen Vertrag abgedeckt wird, springt dieser mit der Differenz.
Verlust privater, fremder Schlüssel / Codekarten
Der Versicherungsschutz beeinhaltet z.B. Kosten für die Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, sowie für ein vorübergehendes Notschloss.
Verlust beruflicher, fremder Schlüssel / Codekarten
Nimmt man diese Klausel in den Vertrag mit auf, so genießt man die gleiche Absicherung wie bei privatem Schlüsselverlust.
Selbstbewohntes Einfamilien / Mehrfamilienhaus ( innerhalb Deutschlands)
Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt vom Versicherer ab.
Vermietung Eigentumswohnung / Unbebauten Grundstücke
Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt vom Versicherer ab.
Ferienhäuser und Wohnungen
Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt vom Versicherer ab.
Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
Die Privathaftpflicht bietet hier oftmals nur auf bestimmte KWP begrenzt Versicherungsschutz an z.B bei Schäden während der Einspeisung.
Bauherrenhaftpflicht
Neu- und Umbauten bis zu einer bestimmten Bausumme sind in der gesetzlichen Haftpflicht beitragsfrei mitversichert. Wird die mitversicherte Bausumme überschritten so kann man dies gesondert absichern.
Sachschaden an gemieteter Immobilie / bewegliche Sachen
Diese sind in der Regel nicht in der Haftpflicht enthalten, können jedoch bei Bedarf mitversichert werden.
Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers
Für Sachschäden, die Sie Ihrem Arbeitgeber während der Arbeitszeit zufügen, können Sie nicht haftbar gemacht werden. Allerdings bieten manche Versicherungen einen Versicherungsschutz an, jedoch meistens mit einer niedrigen Versicherungssumme und / oder einer Selbstbeteiligung.
Einschluss Diensthaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist speziell für Angestellte im öffentlichen Dienst, da diese schneller als normale Angestellte in Regress genommen werden.
Ehrenamt
z.B. In der Kranken- und Altenpflege, Jugendarbeit, in Vereinen und Behindertenarbeit) sind Schäden im Versicherungsschutz enthalten. Im öffentlichen Bereichen (Bürgermeister, freiwillige Feuerwehr, usw.) ist dies im Schutz manchmal nicht enthalten.
Heizöl- / Gastanks
Hinsichtlich des Fassungsvermögens der Tanks gelten in der Regel Obergrenzen.
Elektronischer Datentausch / Internetnutzung
Der Versicherungsschutz beeinhaltet z.B. die unbewusste Verbeitung von Viren mit einem USB – Stick, einer Email oder einer gebrannten CD, die anderen PC´s zerstören.