Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine durch Sonderausgaben-
abzug und durch staatliche Zulagen geförderte, privat finanzierte Rente. Diese Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AvmG) 2002 eingeführt worden.

Wer kann die Riester-Rente in Anspruch nehmen

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Selbständige oder Landwirte
  • Bezieher von Arbeitlosengeld I oder II, Vorruhestandsgeld ( bei vorheriger Pflichtversicherung) oder Krankengeld
  • Soldaten, Richter und Beamte
  • Pflegepersonen ohne erwerbsmäßige Tätigkeit
  • Menschen in Kindererziehungszeit und geringfügige Beschäftigte, deren Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird.

Zulagen können beispielsweise Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, nicht erhalten. Unter Umständen können auch nicht unmittelbar zulagenberechtigte Menschen Anspruch auf die staatliche Förderung erhalten, wenn Ihr Ehepartner unmittelbar beförderungsberechtigt ist und bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Für die Riester-Rente ist wohl das Hauptargument die staatlichen Zulagen, die der Riester-Sparer zusätzlich zur eigenen Sparleistung erhalten kann. Jeder Riester-Sparer erhält die Grundzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie die Kinderzulage zusätzlich. Diese Zulage kann jedoch nur ein Elternteil bekommen. Zudem können Berufseinsteiger einen einmaligen Bonus beantragen.

Sie müssen jedoch mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen um Anspruch auf 100 % der staatlichen Riester-Förderung zu haben. Pro Jahr liegt das absolute Minimum bei 60 Euro, wohingegen der Maximalbeitrag 2.100 Euro pro Jahr beträgt. Die Zulagen muss man darüber hinaus auch noch beantragen. Dies kann man entweder jährlich oder aber auch per Dauerzulagenantrag.

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage:
  • Für Kinder, die vor 2008 geboren sind : 185 Euro
  • für Kinder, die nach 2008 geboren sind: 300 Euro
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro

Wie setzen sich die Kosten der Riester-Rente zusammen?

Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch die Beiträge für ihren Riester-Vertrag sein soll. Allerdings muss ein festgesetzter Mindesteigenbeitrag geleistet werden um die volle staaliche Förderung zu erhalten, da ansonsten die Riester-Zulagen anteilig gekürzt werden. Der Mindestanteil beträgt 4 % des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Zulagen. In den Riester-Vertrag muss aber mindestens ein Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt werden.

Mindesteigenbeitrag = 4% Vorjahres-Bruttoeinkommen – Zulagen