Die Riester-Rente ist eine durch Sonderausgaben-
abzug und durch staatliche Zulagen geförderte, privat finanzierte Rente. Diese Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AvmG) 2002 eingeführt worden.
Zulagen können beispielsweise Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, nicht erhalten. Unter Umständen können auch nicht unmittelbar zulagenberechtigte Menschen Anspruch auf die staatliche Förderung erhalten, wenn Ihr Ehepartner unmittelbar beförderungsberechtigt ist und bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Für die Riester-Rente ist wohl das Hauptargument die staatlichen Zulagen, die der Riester-Sparer zusätzlich zur eigenen Sparleistung erhalten kann. Jeder Riester-Sparer erhält die Grundzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie die Kinderzulage zusätzlich. Diese Zulage kann jedoch nur ein Elternteil bekommen. Zudem können Berufseinsteiger einen einmaligen Bonus beantragen.
Sie müssen jedoch mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen um Anspruch auf 100 % der staatlichen Riester-Förderung zu haben. Pro Jahr liegt das absolute Minimum bei 60 Euro, wohingegen der Maximalbeitrag 2.100 Euro pro Jahr beträgt. Die Zulagen muss man darüber hinaus auch noch beantragen. Dies kann man entweder jährlich oder aber auch per Dauerzulagenantrag.
Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch die Beiträge für ihren Riester-Vertrag sein soll. Allerdings muss ein festgesetzter Mindesteigenbeitrag geleistet werden um die volle staaliche Förderung zu erhalten, da ansonsten die Riester-Zulagen anteilig gekürzt werden. Der Mindestanteil beträgt 4 % des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Zulagen. In den Riester-Vertrag muss aber mindestens ein Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt werden.
Mindesteigenbeitrag = 4% Vorjahres-Bruttoeinkommen – Zulagen