Aus kaum einem Betrieb kann man sich elektronische Geräte heutzutage wegdenken, aber dort sind Sie Gefahren ausgesetzt, die über eine herkömmliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind ( z.B. Schäden durch Überspannung oder gar Kurzschluss ) Um diesen speziellen Versicherungsbedarf abzudecken haben Versicherer mit der Elektronikversicherung ein Spezialprodukt geschaffen.
Im Gegensatz zu Geschäftsversicherungen bietet die Elektronikversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz. Die Elektronikversicherung kann für alle Bereiche der Wirtschaft abgeschlossen werden, jedoch bietet sie sich vorwiegend für EDV-Anlagen an. Fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte sind versicherbar.
Für unvorhersehbare Schäden besteht Versicherungsschutz, z.B. durch:
Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik
Im Versicherungsschutz beinhaltet ist die komplette EDV Anlage eines Betriebes ( z.B. Telefaxgeräte, Kopiergeräte, Telefonanlagen..)
Mess- und Prüftechnik
In dieser Klausel sind z.B. Geräte zur Materialprüfung, elektronische Kassen und Waagen versichert.
Satz- und Reprotechnik
Hierunter fallen Farbzugsanlagen, Filmentwicklungsmaschinen, Reprokameras usw.
Bild- und Tontechnik
Diese Anlagengruppe beinhaltet:
Unterversicherungsverzicht
Von Unterversicherungsverzicht spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächliche Summe des Totalschadenfalles. Um die Folgen dieser Fehleinschätzung zu vermeiden, gewähren Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen einen Verzicht auf die Prüfung der Unterversicherung. ( z.B wenn man die Versicherungssumme auf 200.000 € vereinbart, der tatsächliche Wert allerdings 250.000 € beträgt, so ist nur 2/3 der eigentlich benötigten Versicherungssumme abgesichert. )
Aufräumungskosten
Nach einem Brand müssen Teile und Reste beschädigter Sachen aufgeräumt, abtransportiert und notfalls als „ Sondermüll“ entsorgt werden. Dies kann sehr schnell erhebliche Kosten verursachen. Hier deckt die Elektronikversicherung alle Kosten der notwendigen Aufräumarbeiten ab.
Bewegungs- und Schutzkosten
Hierunter fallen die Kosten die zum Zweck der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, z.B. nach einem Brand entstehen Bewegungs- und Schutzkosten ( z.B. De- und Remontage von Möbeln, Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen wegen der Neuverkabelung der elektrischen Anlagen oder um beschädigte Elektronikteile erreichen zu können ) sind im Versicherungsschutz enthalten.