PKV – Private Krankenversicherung

An Ihr Alter wurde gedacht:

Für die zukünftigen Gesundheitsleistungen bildet die kapitalgedeckte private Krankenversicherung heute schon Rücklagen die im Alter in Anspruch genommen werden. (gesetzliche Vorsorge)

Ihre eingesparten Prämien können als persönliche Vorsorge angelegt werden.

Um die Entlastung im Alter abzusichern bieten private Krankenversicherer Beitragreduzierungen an. Bei diesen werden eingezahlte Beiträge für die Entlastung angelegt.

Niemand muss somit auf den Kosten der nächsten Generation leben.

Gewinnbeteiligungen bzw. Beitragsrückerstattungen?

  • Von bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit werden erstattet.
  • Beiträge sind einkommensunabhängig. Mit Beginn des Ruhestandes reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagesgelder nicht mehr benötigt werden und somit wegfallen.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
  • Keinen oder nur einen sehr geringen Selbstbehalt vereinbart? Sie können über eine Anhebung der Eigenbeteiligung Ihre Beitragslast senken.

Perfekt auf Sie zugeschnitten

Sie können die versicherten Leistungen und Selbstbehalte selbst auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und mit Ihrem Tarif die Qualität des gewünschten Versicherungsschutzes wählen

  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker nach Hufeland
  • Heilmittel
  • Schutz im Ausland
  • Kur
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Erstattung oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte
  • Pflegetagegeld

zur ambulanten Heilbehandlung gehören z.B. :

  • Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
  • Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie
  • Arznei- und Verbandmittel die ärztlich verordnet werden
  • Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen die ärztlich verordnet werden
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehilfen, Vorsorgeuntersuchungen usw.
  • volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente inklusive Rezeptgebühr

zur stationären Heilbehandlung (Krankenhaus) gehören z.B. :

  • Freie Krankenhauswahl
  • Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlungen, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandsmaterial und Transporte
  • Wahlleistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung

zur zahnärztlichen Heilbehandlung gehören z.B. :

  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Behandlung: Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien wie z.B. Gold und Kerami.

Vertraglich garantierter Leistungsumfang

Der Leistungsumfang kann in der PKV nicht, wie in der GKV, ohne Zustimmung des Versicherers geändert werden, da dieser vertraglich vereinbart ist.