Bauherrenhaftpflichtversicherung

Nach der Ansicht des Sachverständigen dürfte der Verlust zwischen 250.000 Euro und einer halben Million liegen.  

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie
vor Kosten wenn z.B dritte Personen auf Ihrer
Baustelle einen Unfall haben, hierfür müssen Sie als Bauherr nämlich selbst haften ( z.B ein Nachbar der
bei der Besichtigung in eine Baugrube stürzt ).
Ebenso kommt diese für Sachschäden auf.

Weshalb ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
so wichtig?

Bei dem Bau eines Gebäudes ist das Gefahrenrisiko
sehr hoch, da schon durch widerrechtlich auf der Baustelle spielende Kinder ein sehr hohes Verletzungsrisiko besteht, für dass der Bauherr haftbar gemacht werden kann. Vor allem bei Personenschäden können die zu tragenden Kosten schnell eine Ruin treibende Höhe erreichen.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Bauzeit

Da in der Bauherrenhaftpflicht der Beitrag immer jährlich anfällt, besteht ab der Zahlung und bis zum Schluss der Bauarbeiten ( max. 2 Jahre ) Versicherungsschutz. Eine Verlängerung auf 3 Jahre ist bei manchen Versicherungen möglich.

Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe

Hierbei sind Schäden die durch Eigenleistung von Ihnen, Freunden oder Angehörigen an Ihrem Bauvorhaben entstanden sind abgedeckt. Dies muss allerdings separat in die Versicherungsbedingungen aufgenommen werden.

Planung / Bauleitung

Wenn Sie die Planung selbst in die Hand nehmen ist diese Klausel wichtig. Bis zu einer vereinbarten ( meist begrenzten ) Versicherungssumme bieten Versicherer hier Schutz an.

Abbruch- und Einreißarbeiten

Hierbei werden Schäden abgedeckt wenn z.B. die fallende Mauer das Nachbarhaus beschädigt.

Schäden durch nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen KFZ

Hierbei bietet die Versicherung Versicherungsschutz an, für Schäden aufgrund der privaten Benutzung von z.B. Minibaggern, Gabelstapler, Aufsitzrasenmähern.

Schäden an geliehenen und gemieteten KFZ / Arbeitsmaschinen

Im Versicherungsschutz sind Schäden an geliehenen Sachen abgesichert ( z.B eine geliehene Bohrmaschine ). Zur Vermeidung das Sie auf den Kosten sitzen bleiben sollte diese Klausel im Versicherungsschutz enthalten sein.

Be- und Entladeschäden

Schäden an der Bordwand des LKW´s oder an Containern durch das Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne und Winden, sind abgesichert.

Leitungsschäden ( Erdleitungen, elektrische Frei- und Oberleitungen )

Unter einem Leitungsschaden versteht man Erdleitungen jeglicher Art und elektrische Frei- und Oberleitungen. Die Folgen durch ein zerstörtes Erdkabel und den damit verbundenen Stromausfall können drastisch sein, da hierbei nicht nur die Reparaturkosten anfallen, sondern auch Folgekosten ( z.B. die in einem Stadtteil verdorbenen Kühlwaren, nach längerem Stromausfall ) entstehen können.

Senkungs- und Erschütterungs- / Erdrutschschäden

Hierbei kommt die Versicherung für Schäden auf die durch Senkungs- und Erschütterungs- / Erdrutschschäden entstehen z.B. durch das Bearbeiten des Parkplatzes mit einem Rüttler entstehen durch die Erschütterung Risse am Nachbarhaus.

Vorsorgeversicherung

Ist die Vorsorgeversicherung in Ihrem Vertrag enthalten so genügt es, den Versicherer von dem neuen Risiko ( z.B. ungeplanter Anbau, der die Kosten der Baumaßnahme und somit das Risiko erhöhen ) zu informieren, sobald er nach hinzu gekommenen Risiken fragt ( max. bis zur nächsten Hauptfälligkeit ), da die hinzugekommenen Risiken automatisch über diese Klausel mitversichert sind.

Gewässerschaden - Restrisiko

Wenn Sie kein Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen sind ( Öl Tank ), so sind mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert.

Kleingebinde

Auch ohne Verschulden haftet jeder nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Gewässerschäden. Hierunter fallen auch Schäden durch verwendete Farben, Lacke oder Reinigungsmittel.

Öl- und Gastanks

Hier sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden die aufgrund unbeabsichtigt ausgetretener Stoffe in einem Gewässer entstanden sind, versichert.