Tierhalterhaftpflicht

Das Pferd lief über die Fahrbahn, ohne sich vorschriftsmäßig umzuschauen, ob die Straße frei ist!

Tierhalterhaftpflichtverischerung

Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Eine Tierhalterhaftpflicht trägt die Kosten die Ihr Tier
an Sachen oder Personen verursacht. ( z.B Das Pferd schlägt aus und verletzt eine Person ).

Wieso ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig?

Vorallem bei Personenschäden können die zu tragenden Kosten schnell eine Ruin treibende Höhe erreichen.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Tiersitter

Versicherungsschutz besteht nur bei privaten Tiersitten, sowie nur bei Fremdschäden ( Personen- oder Sachschäden ) nicht jedoch beim Tiersitter.

Schäden durch das versicherte Tier

Die Tierhalterhaftpflicht ersetzt Schäden, die das versicherte Tieir an gemieteten Immobilien ( z.B. Miet- oder Ferienwohnungen, Stallung), angemieteten Gegenständen ( z.B. Pferdeanhängern, Sattel oder Einrichtung der Ferienwohnung / des Hotelzimmers und an landwirtschaftlicher Nutzfläche ( z.B. Feld, Weide, Forst, ebenso Ernteausfall ) verursacht.

Aufenthalt im Ausland

Die Dauer und der Geltungsbereich ( USA, Europa, weltweit ) kann je nach Versicherer varieren.

Welpen / Fohlen

Diese werden häufig bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert.

Kampfhunde

Viele als Kampfhund geltende Arten sind in der Versicherung nicht enthalten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Hund unter diese Kategorie fällt, werden wir Ihnen gerne Auskunft erteilen.

Deckschäden

Diese entstehen, wenn es zu einem vom Tierhalter nicht erwünschten Deckakt bei seinem Tier kommt. Zu den Schäden zählen z.B. Zuchtausfall, Abtreibung oder Aufzucht der Jungtiere, sowie körperliche Verletzungen.

Kutschfahrten / Hundeschlitten

Sofern es sich um private nicht gewerbliche Fahrten handelt ( fremde & eigene Fuhrwerke ) sind diese in der Regel in der Versicherung enthalten, wobei bei manchen Versicherern das gesamte Gespann versichert sein muss.

Gastreiterrisiko / unentgeltlicher Verleih

Schäden die Ihr Tier dem Gastreiter zufügt sind versichert, sowie Schadenersatzansprüche von Dritten.

Turnieren / Tierrennen & Zuverfügungstellung zu Vereinszwecken / Veranstaltungen

Schäden die bei derartigen Ereignissen ( z.B. Training, Hundeschlitten) entstehen, werden nicht von jeder Versicherung übernommen.

Konditions- / Summendifferenzdeckung

Schließt man einen neuen Vertrag während eines laufenden Vertrages ab, so genießt man ab dem Tag der Antragstellung die Vorteile des neuen Vertrages. Bsp: Macht man einen Schaden geltend der die Deckungssumme des alten Vertrages übersteigt, jedoch vom neuen Vertrag abgedeckt wird, springt dieser mit der Differenz ein.

Forderungsausfalldeckung

Sollte Ihnen ein Schaden entstehen und der schadensverursachende Tierhalter nicht in der Lage sein diesen zu begleichen, sei es aufgrund fehlender Tierhalterhaftpflicht seinerseits oder mangelnder Liquidität so kann Ihre Versicherung einspringen. Vorausetzungen hierfür ist oftmals die Erwirkung eines rechtskräftigen Titels.