Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Was ist eine Grund-
und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung?

Eine Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert  die Risiken des Grundstückbesitzers z.b.
für den Fall ab, dass sich im Winter jemand bei Eis - oder Schneeglätte verletzt. Hierfür kommt eine
normale Haftpflichtversicherung nicht auf. Ein paar Kinder spielen auf Ihrer nicht für Kinder abgesicherten
Baustelle, diese verletzen sich schwer, die Kosten hierfür können schnell Ihre Existenzgrenze
übersteigen. Den Sie als Grundbesitzer sind hierfür haftbar zu machen.  Eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Kosten. Wurde der Sorgfaltspflicht nicht
nachgekommen, schützt diese Haftpflichtversicherung
vor einer lebenslangen finanziellen Belastung durch Schadenersatz­forderungen.

Weshalb ist eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung so wichtig?

Der Winter ist lang. Gehweg und Wohnungszugänge jeden Morgen von Schnee und Eis zu befreien oder Salz zu streuen, erfordert Zeit und Mühe. Doch wenn Sie  nur ein einziges Mal darauf verzichten, ist es schnell passiert: Ein Mieter rutscht auf dem glatten Untergrund aus, stürzt und verletzt sich schwer. Als Hausbesitzer müssen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Daher sind Sie dazu verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um durch Gefahrenquellen verursachte Schäden anderer zu verhindern. Wenn Sie als Vermieter fahrlässig handeln und Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen, kann der Geschädigte Ihnen gegenüber Schadenersatzforderungen geltend machen. Diese können gerade bei Personenschäden schnell in die Millionen gehen. Verfügen Sie in einer solchen Situation nicht über eine Hausbesitzerhaftpflicht, müssen Sie für die entstandenen Behandlungskosten, Schmerzensgeld und etwaige Verdienstausfälle selbst aufkommen.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Vorsorgeversicherung

Ist die Vorsorgeversicherung in Ihrem Vertrag enthalten so genügt es, den Versicherer von dem neuen Risiko ( z.B. der Kauf von zusätzlichen Parkplätzen für das vermietete Mehrfamilienhaus ) zu informieren, sobald er nach hinzu gekommenen Risikien fragt, da die hinzugekommenen Risiken automatisch über diese Klausel mitversichert sind.

Ansprüche gegenüber WEG, Teileigentümer ( auch aus Vermietung ) und Verwalter

Da in der Haftpflicht außer dem Versicherungsnehmer üblicherweise auch weitere Personen versichert sind, entsteht der Nachteil, dass die Ansprüche der versicherten Personen gegeneinander nicht im Versicherungsschutz abgedeckt sind.

Neuwertentschädigung über gesetzliche Haftpflicht hinaus

Mit dieser Klausel ersetzt der Versicherer im Schadensfall ( z.B. bei technischen Geräten ) statt des Zeitwertes den Neuwert. ( bzw. Wiederbschaffungskosten und Zeitwert = Entschädigung des Versicherten )

Schäden an geliehenen, beweglichen Sachen

Schäden an geliehenen, gepachteten, gemieteten oder geleasten Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen außer dies wurde im Vertrag mit eingeschlossen z.B. eine geliehene Heckenschere.

Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen KFZ / Arbeitsmaschinen

Hierbei bietet die Versicherung Versicherungsschutz an, für Schäden aufgrund der privaten Benutzung von z.B. Minibaggern, Gabelstapler, Aufsitzrasenmähern.

Abhandenkommen von Besucherhabe

Hausverwalter oder Wohnungseigentümergemeinschaften können haftbar gemacht werden wenn z.B. Ein Besucher Ihres Mieters seinen Kinderwagen im Hausflur abstellt, beim Gehen stellt er fest, dass dieser aufgrund der nicht mehr richtig schließenden Haustüre von jemanden entwendet wurde.

Forderungsausfalldeckung

Sollte Ihnen ein Schaden entstehen und der Schadensverusachende nicht in der Lage sein diesen zu begleichen, z.B. aufgrund mangelnder Liquidität so kann Ihre Versicherung einspringen. Voraussetzung hierfür ist oftmals die Erwirkung eines rechtkräftigen Titels.

Repräsentantenklausel

Da außer dem Versicherungsnehmer auch dessen Repräsentanten für die Einhaltung von Obliegenheiten verantwortlich sind, muss dieser sich also auf das richtige Verhalten anderer Personen verlassen, da sonst im Schadensfall Probleme wegen einer Obliegenheitsverletzung ( z.B. unverzügliche Schadensmeldung ) auftreten können. Die Repräsentantenklausel stellt sicher, dass nur bestimmte Personen als Repräsentanten zählen.

Verzicht auf Leistungsfreiheit

Damit eine Leistungts seitens des Versicherers erfolgt, müssen bestimmte Obliegenheiten erfüllt sein z.B. das unverzügliche Melden eines Schadenfalls. Erfolgt dies nicht, hat der Versicherer das Recht auf Leistungsfreiheit. Mit Einschluss dieser Klausel verzichtet er auf dieses Recht.

Schäden an Immobilien

Bauherrenhaftpflicht inkl. Eigenleistung

Das Risiko in Haftung genommen werden vergrößert sich automatisch beim An- oder Neubau eines Gebäudes, da Baugruben, Lagerung von Material, herumliegendes Werkzeug, sowie die verbundenen Vorschriften zur Baussicherung für viele Bauherren eine ungewohnte Situation darstellen. Bis zu einer vertraglich vereinbarten Bausumme bieten viele Versicherer hier Schutz an. Wenn zum großen Anteil Eigenleistung erbracht wurde oder eine hohe Bausumme besteht, sollte dies immer separat abgesichert werden.

Schäden aufgrund Schlüsselverlust

Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten

Der Versicherungsschutz beeinhaltet z.B. Kosten für die Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, sowie für ein vorübergehendes Notschloss.

Feuchtigkeitschäden

Mitversicherung Anlagenrisiko, Heizöltanks

In vielen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen wird die Gewässerhaftpflicht mittlerweile mit eingeschlossen, jedoch werden hinsichtlich des Fassungsvermögens der Heiztanks festgelegt. Eine separate Gewässerhaftpflicht ist nötig, wenn die Tanks ein höheres Fassungsvermögen aufweisen.

Mitversicherung Flüssiggastank

In vielen Bedingungswerken sind Flüssiggastanks automatisch mitversichert.

Fotovoltaik / Solaranlagen

Gewerblicher Betrieb von Fotovoltaik / Solaranlagen

Wird über eine Fotovoltaik / Solaranlage regelmäßig Energie entgeltlich ins Stromnetz eingespeist, so handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, welche in der Regel nicht Bestandteil einer Haus- / Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist. Da jedoch durch verursachte Schäden Ansprüche von Stromunternehmen ( Schäden bei der Einspeisung ) sowie von sonstigen Personen ( z.B. Schäden an PKW durch vom Dach gefallene Teile der Anlage ) geltend gemacht werden können, bieten viele Versicherer an, solche Anlagen mitzuversichern, ggf. mit kWp Begrenzung.