Eine Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus am eigenen Hausrat ( Inventar ) auf. Unter anderem deckt sie auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Schutzkosten und Hotelkosten.
Ein Wasserschaden ist schnell passiert, einmal nicht zu Hause schon macht die Pumpe der
Spülmaschine schlapp und blitzschnell steht der Raum unter Wasser. Unter anderem auch der schöne Boden und der Teppich. Für diese Kosten müssen Sie selbst aufkommen, wenn Sie keine Hausratversicherung haben.
Grobe Fahrlässigkeit
Bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall kann der Versicherer die Leistung verkürzen oder ganz verweigern. (z.B. Wenn Sie wegen eines Telefonates vergessen Ihr Badewasser abzustellen.)
Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
Verletzt der Versicherungsnehmer die im Vertrag ausgemachten Obliegenheiten ( z.B. Anzeigepflicht: wenn Sie eine polizeiliche Anzeige eines Einbruches dem Versicherer nicht gemeldet haben) so kann der Versicherer die Leistung verweigern oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Unterversicherungsverzicht
Von Unterversicherungsverzicht spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächliche Summe der Haushaltsgegenstände. Auf den Unterversicherungsverzicht wird verzichtet wenn der qm mit 650 € versichert ist.
Kondition- / Summendifferenz
Schließt man einen neuen Vertrag während eines laufenden Vertrages ab, so genießt man ab dem Tag der Antragsstellung die Vorteile des neuen Vertrages. z.B. Macht man einen Schaden geltend der die Deckungssumme des alten Vertrages übersteigt, jedoch vom neuen Vertrag abgedeckt wird, springt dieser mit der Differenz ein.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden (z.B. Diebstahl, Vandalismus) wobei Ihr Hausrat beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, so kommt hier der Versicherer dafür auf, wenn Sie diese Straftat polizeilich zur Anzeige gebracht haben.
Gebäudeeinbauteile
Entstehen Schäden an z.B. Einbauküchen, Einbauschränken oder ähnlichem können diese über die Hausrat abgesichert werden, da nicht immer sichergestellt ist, dass diese Schäden in einer etwaigen Wohngebäudeversicherung enthalten sind.
Reiseabbruchkosten
Sollte während Ihres Urlaubes Ihr daheim gebliebener Hausrat beschädigt werden z.B. durch einen Rohrbruch, bieten viele Versicherer an, Rückreise- beziehungsweise Reiseabbruchkosten zu übernehmen.
Kosten für Hotelunterbringung
Sollte Ihre Wohnung aufgrund eines Schadens nicht mehr bewohnbar sein ( z.B. ein Einbrauch, ein Sturm oder ein Brand ) so übernimmt der Versicherer die Kosten für eine Hotelunterbringung.
Hausrat außerhalb der Wohnung
Wenn Sachen Ihres Hausrates außerhalb genutzt und kurzfristig ausgelagert werden, so sind diese innerhalb einer im Vertrag festgelegten Zeitspanne versichert. Außerdem sind Gegenstände, die aus einem verschlossenen Umkleideraum einer Sporthalle entwendet werden versichert.
Schäden durch Verkehr- / Transportmittelunfall
Hier sind alle Ihre Hausratgegenstände die Sie während eines Unfalles mit einem Transportmittel mit sich führen, z.B. Kleidung, Handy, Laptop sofern diese beschädigt werden oder abhanden kommen, versichert.
Überspannungsschäden durch Blitz
Nur Überspannungsschäden die durch einen Blitz entstanden sind, nicht etwa durch Stromschwankungen im Stromnetz, sind hier versichert.
Nutzwärmeschäden
Unter Nutzwärmeschäden versteht man, Schäden die nicht auf ein bedingungsgemäßen Brand ( z.B. Ausbreiten des Feuers, Flammenbildung) zurückzuführen sind, sondern ein Hausratgegenstand bewusst einer Wärmequelle ausgesetzt wurde ( z.B nasse Kleidung die zum trocknen auf den Ofen gelegt wurde ist nun versehentlich beschädigt)
Folgeschäden eines Brandes
Alle Folgeschäden eines Brandes ( Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden) sind versichert, sofern die Schadensursache auch durch die Versicherung abgesichert ist.
Fahrraddiebstahl
Hier ist ein Fahrrad versichert welches sich außerhalb eines Gebäudes befindet. Eine sogenannte Nachtzeitklausel zeigt auf zu welchen Uhrzeiten dieser Versicherungsschutz besteht.
Trickdiebstahl
Ein Trickdiebstahl ist in dieser Klausel versichert (Hierbei wird das Opfer abgelenkt und bestohlen). Andere Diebstahlarten wie Raub oder Einbruch sind immer versichert.
Diebstahl aus KFZ
Da ein KFZ kein Gebäude ist, muss es gesondert mit in den Vertrag aufgenommen werden und darin enthaltene Hausratgegenstände abzusichern.
Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl
Bei z.B. Trick- oder KFZ Diebstahl bei welchem Ihre Schlüssel entwendet wurden übernimmt die Versicherung den Austausch des Schlosses nur wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Einfacher Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück
Hierbei geht es um Sachen die sich auf dem Grundstück befinden ( z.B. Gartenmöbel ). Dies muss gesondert in den Vertrag aufgenommen werden.
Verlust von Wasser oder Gas infolge eines Rohrbruches
Die verursachten Kosten infolge eines Rohrbruches durch das entwichene Wasser / Gas sind hier abgedeckt.
Schäden durch Aquarien, Wasserbetten oder ähnlichem
Das Wasser aus Aquarien und Wasserbetten fällt nicht unter den Leitungswasserbegriff, jedoch kann dieses enorme Schäden verursachen. Meist ist das Wasser zusätzlich noch mit Chemikalien ( Wasserbett) oder Steine und Pflanzen ( Aquarium) verunreinigt, somit entsteht ein höherer Reinigungsaufwand von Teppichen und Hausratgegenständen.
Rückstau
Schäden verursacht durch z.B. überlaufende Toiletten aufgrund eines Rückstaus sind versichert.
Aquarien / Terrarien
Aquarien / Terrarien sind hier auf Glasbruch versichert. Dies muss separat mitversichert werden.
Glaskeramikkochflächen
Auch diese Schäden sind separat zu versichern.
Kunststoffscheiben
Bruchschäden an Kunststoffscheiben sind hier versichert, jedoch einfache Hohlgläser ( z.B. Trinkgläser) sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Glasbausteine
Diese müssen über die Glasversicherung abgesichert werden.
Deckungserweiterung Wertsachen
Hierbei kann die Deckungssumme ( z.B. Bargeld, Sparbücher, Schmuck usw. ) bei Bedarf erweitert werden.
Erweiterung beruflicher Hausrat ( inkl. Handelsware )
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Person sind mitversichert. Handelsware kann stellenweise dazu gebucht werden.