EIn Unfall ist schnell passiert: man rutscht auf der Treppe aus oder wird beim spazieren gehen von einem abbrechenden Ast getroffen. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unfälle die während der Freizeit passieren werden jedoch nur von der privaten Unfallversicherung abgedeckt.
Hinterlässt ein Unfall bleibende Schäden ( Invalidität ) ist es notwenig, sich auf diese veränderte Lebenssituation einzustellen. ( z.B. Anschaffung eines neuen speziellen Autos oder den Umzug in eine neue Wohnung, die einen Fahrstuhl hat ) In solchen Fällen ist oftmals eine berufliche Veränderung notwenig, wenn man den bisherigen Job nicht mehr ausüben kann. Diese Veränderungen können sehr schnell viel Geld kosten. Hierbei übernimmt die Krankenversicherung lediglich die Kosten für die medizinische Behandlung.
Bergungskosten
Erforderliche Such- und Rettungsmaßnahmen, Transportkosten ins nächste Krankenhaus und z.B. eine Bergung mittels Hubschraubers sind abgesichert.
Kosmetische Operationen
Der Versicherungsschutz sichert kosmetische Korrekturen, infolge eines Unfalls ab z.B. Entfernungen von Narben im Gesicht.
Kur- / Reha Beihilfe
Hierbei wird die Differenz zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten abgedeckt.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
In der Regel wird eine Leistung erst fällig nachdem der Grad der Invalidität festgestellt wurde. Dies erfolgt nach einer zuvor vertraglich vereinbarten Karenzzeit ( z.B. 12 Monate ). Bei schweren Verletzungen (welche darunter fallen, ist in den Vertragsbedingungen festgehalten ) erfolgt die Leistung sofort.
Behinderungsbedingter Mehraufwand
Sollte durch einen Unfall eine dauerhafte Behinderung entstehen, wodurch Umbaumaßnahmen nötig sind
( z.B. Umbau am PKW und / oder der Wohnung ) so kann dies vertraglich abgesichert werden.
Unfall- / Krankenhaustagegeld
Die Unfallversicherung übernimmt wenn vereinbart das anfallende Krankenhaustagegeld bei einem Unfall sowie darauf folgender stationärer Behandlungen.
Genesung
Für die Zeit der Genesung nach einem Unfall wird Genesungsgeld gezahlt, meist beschränkt auf 100 Tage zusätzlich zu der Zeit des Krankenhausaufenthaltes.
Rettung von Personen und Sachen
Dies muss unter Einschluss der Klausel separat vereinbart werden.
Strahlenschäden
Strahlenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Können jedoch separat mitversichert werden. Ausgeschlossen Kernenenergie.
Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
Dies muss in einer separaten Klausel mitversichert werden.
Verletzung durch Eigenbewegung
Reflexbewegungen- / -handlungen oder typische Bewegungen eines Menschen nennt man Eigenbewegung wenn diese ohne ein gleichzeitiges, direktes und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis durchgeführt wurden. ( z.B. Umknicken beim Gehen oder Joggen )
Tauchtypische Gesundheitsschäden
Gesundheitsschäden beim Tauchen werden oft nicht als Unfall eingestuft, da häufig die Merkmale eines solchen fehlen ( z.B. Plötzlichkeit eines Ereignisses ). Zu solchen Schäden zählen ( z.B. Lungenüberdruck, Tiefenrausch, Barotrauma ) Einige Versicherungen bieten jedoch den Einschluss einer solchen Klausel an.
Kriegs- / Bürgerkriegsereignisse
Diese sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mitversicherung von Neugeborenen
Manche Versicherer bieten eine automatische Grundsicherung Ihres Babys an.
Übergangsleistung
Liegt eine ( körperlich oder geistige ) Beeinträchtigung von mindestens 50 % 6 Monate nach einem Unfall immer noch vor, so werden die hierfür anfallenden Kosten für Hilfsmittel oder andere Kosten übernommen.
( In der vertraglich vereinbarten Höhe der Übergangsleistung )
Anrechnung von Vorschäden
Hier legt die Versicherung fest ab welchem Invaliditätsgrad bereits entstandene Vorschäden an Körperteilen oder Sinnesorganen angerechnet beziehungsweise berücksichtigt werden. ( z.B. Bereits bei Amputation des Fingers oder erst der ganzen Hand )
Bauch- / Unterleibsbrüche
Bauch- / Unterleibsbrüche sind nur mitversichert wenn dies explizit im Vertrag festgehalten ist, da diese meist nicht wegen eines Unfalls sondern durch zu schweres Tragen auftreten.
Bewusstseinsstörung durch Medikamente / Alkohol / Herzinfarkt / Schlaganfall
Unfälle aufgrund Bewusstseinsstörung sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erhöhte Kraftanstrengung
Bauch- Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, Gelenkverletzungen, Zerrung oder Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken, die aufgrund erhöhter Kraftanstrengung verursacht entstehen, können unter dieser Klausel mitversichert werden.
Ersticken / Ertrinken / Erfrieren
Bei manchen Versicherungen ist der Tod durch Ersticken, Ertrinken und Erfrieren als Unfallursache aufgenommen.
Infektionen durch Insekten- / Tierbissen- / -stichen / Infektion von Wunden / Impfschäden
Bei vielen Versicherern wird diese Klausel angeboten. ( z.B. Durch einen Zeckenbiss entstandene Borreliose oder eine Infektion aufgrund einer Impfung )
Beitragsfreie Weiterführung der Kinderunfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
Manche Versicherer führen die bestehende Unfallversicherung für Kinder nach dem Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei weiter.
Beitragsfreie Weiterführung bei Arbeitslosigkeit
Über einen gewissen Zeitraum wird die Versicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit beitragsfrei weitergeführt.
Meldefrist für Ansprüche bei Invalidität ( Eintritt / Meldung )
Meldet der Versicherungsnehmer den Eintritt des Unfallereignisses nicht während der vertraglich festgelegten Frist kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod nach Kenntnisnahme
Die Verlängerung von der Meldefrist ermöglicht Ihnen mehr Sicherheit bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Assistance – Leistungen
Bei vielen Versicherern kann man diese Klausel gegen einen Mehrbetrag abschließen. Die versicherten Leistungen variieren. ( z.B. Service- Hotlines, Einkäufe, Pflegeplatzgarantie )