Fotovoltaikversicherung

 

Fotovoltaikversicherung

Was ist eine Fotovoltaikversicherung?

Eine Fotovoltaikversicherung deckt Schäden die an Ihrer Fotovoltaikanlage entstehen ab die Sie sonst selbst tragen müssen.

Weshalb ist eine Fotovoltaikversicherung so wichtig?

Da die Kosten für eine Fotovoltaik sehr hoch sind und die Gefahr einen solch hohen Schaden zu bekommen sehr groß ist ( z.B. durch immer heftiger auftretende Gewitter ), sollte man daher die Anlage gegen mögliche Schäden und damit verbundene hohe Ausgaben versichern.

Versicherungsschutz und Geltungsbereiche

Gesamte Fotovoltaikanlage

Wenn die gesamte Fotovoltaikanlage oder aber nur bestimmte Teile versichert werden sollen, sollten Sie auf die genannten Bestandteile bei dem Versicherer achten, da nicht genannte Bestandteile auch nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Verzicht auf Sicherheitsvorschriften

Schäden durch Blitzschlag, Diebstahl oder das versehentliche Zerbrechen der Module bei Reinigungsarbeiten sind versichert jedoch bestehen manche Versicherer auf die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften und Sicherungen.

Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden

Hier verzichtet der Versicherer auf sein Recht die Leistung zu verkürzen, wenn ein Schaden fahrlässig oder unabsichtlich herbeigeführt wurde z.B. wenn Sie einen Baum in Ihrem Garten fällen und dieser auf Ihre Fottovoltaikanlage stürzt.

Neuwertentschädigung

Bei vielen Versicherern ist es Bedingung das serienmäßig hergstellte Ersatzteile geliefert werden können. Sofern keine besondere Klausel besteht zahlen diese dann nur eine wesentliche geringe Erstattung zum Zeitwert statt dem Neuwert.

Unterversicherungsverzicht

Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungsumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Anlage.Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten Versicherer jedoch auf eine Prüfung der Unterversicherung um eine Fehleinschätzung der Versicherungssumme zu vermeiden.

GAP- Deckung ( Leasingdifferenz)

Die Versicherung zahlt wenn keine GAP Deckung vorhanden ist bei Tatolschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert der Anlage meistens ist dieser niedriger als die nnoch offenen Leasingraten. Hierbei muss der Differenzbetrag vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Falls die GAP-Deckung vorhanaden ist übernimmt diese den Differenzbetrag.

Von außen verursachte Schäden

Begrenzung Selbstbeteiligung bei Tierverbissschäden

Bei Tierbissen wird der Versicherungsschutz normalerweise unproblematisch angeboten, jedoch wird hier meist eine Selbstbeteiligung fällig. Allerdings kann die Selbstbeteiligung mehrmals gefordert werden wenn mehrere Kabel aufgrund Tierbissen beschädigt wurden, dies hat zur Folge das es zu einer verminderten Schadenzahlung durch den Versicherer kommt. Bei der Begrenzung der Selbstbeteiligung ist eine wesentliche höhere Versicherungsleistung möglich.

Schäden durch innere Unruhen

Unter Schäden durch innere Unruhen versteht man, Schäden die aufgrund großer Teile der Bevölkerung die, die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und daabei Gewalt an Personen oder Sachen anwenden z.B. Demonstrationen bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt und hierbei z.B. Steine gegen das Haus geworden werden.

Schäden durch Erdbeben

Schäden aufgrund eines Erdbebens an der empfindlichen Elektronik von der Fahrvoltaikanlagen sind auch in Deutschland gegeben.

Innere Schäden

Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern

Mit dieser Klausel sind innere Bestriebsschäden ohne eine äußere Einwirkung versichert. Diese muss man separat mitversichern, da sonst nur Schäden durch eine von außen einwirkende Gefahr im Versicherungsschutz enthalten sind.

Sonstige Kosten

Sonstige Sachen

Bei Bedarf können meistens auch weitere Energie- und Haustechnik ( z.B. Klima-, Bestattungsanlagen) mitversichert werden.

Montagerisiko mitversichert

Hier sind alle Lieferungen und Leistungen zur Errichtung der Fotovoltaikanlage versichert z.B. Sachschäden wie Diebstahl oder Ungeschicklichkeit. Um beim Umgang mit den empfindlichen Bauteilen finanziell abgesichert zu sein, vorallem wenn Sie die Anlage selbst montieren, ist diese Klausel notwendig.

Aufräumungs- und Entsorgungskosten

Hierunter fallen die Kosten die für die Entsorgung enstehen. z.B. nach einem Brand der Schutt. Solche Positionen müssen im Versicherungsvertrag umfassend abgesichert sein.

Bewegungs- und Schutzkosten

Kosten für den Auf- und Abbau wegen Dachreparaturen oder die Demontage einzelner Module um an die beschädigte Stelle zu kommen sind im Versicherungsschutz enthalten.Grundsätzlich entstehen Bewegungs- und Schutzkosten immer wenn Sachen zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

Gerüststellung

Die Kosten für eine Gerüststellung werden je nach Versicherer in unterschiedlicher Höhe übernommen.

Schadensuchkosten

Hier sind die Kosten die durch Handwerker / Spezialisten die aufgrund der Suche nach der Schadensursache entstehen versichert.

Kosten durch Ertragsausfall

Zeitlicher Selbstbehalt bei Ertragsausfall

Eine Seblbstbehaltsregelung ist für den Ertragsausfall üblich, aber hier wird statt eines konkreten Eurobetrages eine zeitliche Selbstbeteiligung nach Tagessätzen vereinbart. Diese berechnet sich durch die vereinbarte Anzahl an Tagen, multipliziert mit dem vertraglich vereinbarten Ertragsausfall, multipliziert mit der Anlagenleistung. z.B. Die Anlage hat eine Leistung von 20 kWp und jeden Tag des Ausfalls werden pro kWp 2,50 € vergütet. Die Selbstbeteiligung beträgt 4 Tage.

20 x 2,50 € x 4 = 200,00€

Die Selbstbeteiligung beträgt 200,00 €.

Ertragsausfall pro kWp

In den meisten Fällen wird ein pauschaler Eurobetrag pro Tag vereinbart um den Ertragsausfall einer Fotovoltaikanlage zu entschädigen meist mit unterschiedlichen Tagessätzen je nach Jahreszeit. In den Sommermonaten wird eine höhere Entschädigung für einen Ausfall erreicht. Die Ausfallentschädigung bei einer Anlage mit 20 kWp über 16 Tage und einer Tagesentschädigung von 2,50 € wird wie folgt berechnet:

20 kWp x 16 Tage x 2,50 € = 800,00 €

Je nach Vereinbarung muss eine Selbstbeteiligung erbracht werden.

Ertragsausfall längstens

Je nach Versicherer wird der Ertragsausfall meist zwischen 3-6 Monaten gezahlt, jedoch besteht oft auch die Möglichkeit gegen einen Aufpreis diese begrenzte Dauer zu verlängern.

Einschluss Minderertragsdeckung möglich

Mit dieser Klausel kann der Ausfall aufgrund zu wenig Sonnenstrahlung abgedeckt werden. Diese leistet wenn der Jahresertrag unter der Prognose liegt. Unter anderem auch ohne Sachschaden und bei unberechenbaren Einflüssen von außen z.B. bei einem extrem veregneten Jahr. In aller Regel fällt bei Minderertragsdeckungen eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.